Usuario:Gaeddal/Latín jurídico
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Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen Recht basiert. Viele lateinische Wendungen sind aber auch Neuprägungen aus jüngerer Zeit, in der neue Ausdrücke genauso gern in Latein ersonnen wurden, wie heute in Englisch, beispielsweise culpa in contrahendo und die nulla-poena-Grundsätze. Der Vollständigkeit halber sind auch einige griechische Begriffe genannt.
A
[editar]- a fortiori vom Stärkeren her - Analogieschluss vom unwahrscheinlicheren Fall auf einen wahrscheinlicheren ("wenn a gilt, dann erst recht b")
- A jure nemo recedere praesumitur Rechtsverzicht darf nicht ohne weiteres vermutet werden
- A-limine-Abweisung - Abweisung "an der Schranke des Gerichts" - es erfolgt keine inhaltliche Entscheidung in der Sache, sondern wird bereits vor Eröffnung der Verhandlung (aus formalen Gründen) abgewiesen. (In Österreich auch a-limine-Zurückweisung)
- Aberratio ictus Fehlgehen des Schlages (der Tat) (das "Abirren des Pfeiles" beim Versuch)
- Abundans cautela non nocet überflüssige Vorsicht schadet nicht (unnötige rechtliche Absicherungsmaßnahmen sind unschädlich)
- Abusus non tollit usum (Missbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf) Ein Recht darf nicht unterbunden werden, nur weil es mitunter missbraucht wird - Übermaßverbot.
- Accessio cedit principali (Grundsatz, nach dem das rechtliche Schicksal einer Nebensache der Hauptsache folgt).
- Actio illicita in causa
- Actio libera in causa
- Actio pro socio
- Actor sequitur forum rei (Der Kläger folgt dem Gerichtsort des Beklagten - Grundsatz der regelmäßigen Zuständigkeit des Gerichtsstandes des Beklagten)
- Actus contrarius (gegenteilige Handlung): Mit dem Begriff umschreibt man schlagwortartig die These, dass eine Rechtshandlung und eine Handlung, die das Gegenteil darstellt, dieselbe rechtliche Qualität haben. Beispiel: Nicht nur die Erteilung einer Genehmigung ist ein Verwaltungsakt, sondern auch die Aufhebung der Genehmigung.
- Adoptio naturam imitatur (die Adoption imitiert die Natur): es werden dieselben Rechtsfolgen durch eine Adoption ausgelöst wie bei einem leiblichen Kind.
- Alias facturus
- a limine
- Aliud
- Alteri stipulari nemo potest (Niemand kann sich etwas zu Gunsten eines Dritten versprechen lassen) gilt nicht im deutschen Recht; hierzu: "Vertrag zugunsten Dritter" und "Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte".
- Amicus curiae (Freund des Gerichts): Schriftsatz einer Nichtpartei im amerikanischen Gerichtsverfahren, die dem Revisionsgericht grundsätzliche, über den Einzelfall hinauswirkende Argumente darlegt. Beispiel: In Strafsachen gegen Deutsche mit möglicher Todesstrafe tritt Bundesrepublik Deutschland als Amicus Curiae auf.
- Animus auctoris
- Animus iniurandi
- Animus rem sibi habendi Besitzwille, Wille, eine Sache für sich selbst zu besitzen.
- Animus socii
- Argumentum a maiore ad minus (Erst-Recht-Schluss)
- Argumentum a minore ad maius (Erst-Recht-Schluss)
- Argumentum e contrario
- Audiatur et altera pars (Man höre auch die andere Partei an): Beschreibung des heutigen Verfassungsgrundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs, vgl. Rechtliches Gehör.
B
[editar]- Beneficio excussionis realis
- Bona fides guter Glaube - s. bona fide: in gutem Glauben, gutgläubig (Ggt. bösgläubig)
- Brevi manu traditio
C
[editar]- Casum sentit dominus: Der Eigentümer trägt den Schaden (die Regel gilt für den Fall des zufälligen Untergangs einer Sache).
- Casus belli (Kriegsfall): Eintreten der Bedingungen, die von einem Staat als Kriegsgrund betrachtet werden.
- Certiorari
- Cessio legis
- Condictio: Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung. In der juristischen Fachsprache wird auch der Begriff "Kondiktion" verwendet. In Deutschland hat man in bewusster Anlehnung an die römische condictio die §§ 812 ff. BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) entworfen.
- Condictio causa data non secuta
- Condictio indebiti
- Condictio ob causam finitam
- Condictio ob rem
- Condictio ob turpem vel iniustam causam
- Condictio sine causa
- Conditio sine qua non (Bedingung ohne die nicht): Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass ein bestimmter Erfolg entfiele. Diese Faustformel dient zur generellen Bestimmung, ob eine Handlung kausal für etwas war.
- Consensus gentium Übereinstimmung der Völker
- Consuetudo Gewohnheit, auch im Sinne von Gewohnheitsrecht.
- Contra omnes
- Corpus iuris civilis': Sammelbezeichnung für das unter dem oströmischen Kaiser Justinian zusammengestellte Gesetzeswerk nebst ergänzenden Novellen. Es handelt sich um das Werk, welches zur Hauptquelle des in späteren Jahrhunderten in Europa rezipierten römischen Rechts überhaupt wurde. Die Bezeichnung als Corpus iuris civilis stammt nicht von Justinian, sondern aus der Rezeptionsgeschichte.
- Cuius est commodum, eius est periculum (Wessen das Gut, dessen ist die Gefahr): Grundsätzlich trägt der Eigentümer einer Sache die Gefahr der (zufälligen) Verschlechterung.
- Cuius regio, eius religio (Wessen das Land / die Herrschaft, dessen der Glaube): Das Land und seine Bewohner müssen grundsätzlich der gleichen Konfession angehören wie der Landesherr. Kein römischer Rechtssatz, sondern eine staatsrechtliche Zuordnungsregel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation in der Frühen Neuzeit.
- Culpa in contrahendo (Verschulden beim Vertragsschluss): Auch während Vertragsverhandlungen gilt bereits ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, dessen schuldhafte Verletzung zu Schadenersatz führen kann. Insbesondere besteht eine Pflicht zur Offenlegung wichtiger Umstände. Bewusste Täuschungen während Vertragsverhandlungen beispielsweise sind also nicht zulässig.
- Culpa in eligendo
- Culpa post contractum finitum
D
[editar]- Da mihi factum, dabo tibi ius (Gib mir (die) Tatsachen, ich gebe Dir (das) Recht): Grundsätzliche Beschreibung des Verhältnisses zwischen Partei und Gericht im Zivilprozess. Das Gericht ermittelt den Sachverhalt nicht, dieser ist vielmehr durch die Parteien vorzutragen. Von dem übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien hat das Gericht auszugehen und darf nur bei streitigem Vorbringen Beweis erheben. Umgekehrt ist das Gericht an die rechtliche Würdigung, welche die Partei mit ihrem Vorbringen verbindet, nicht gebunden.
- De lege ferenda bezeichnet einen nicht geltenden, aber als Reform diskutierten Rechtszustand (Lex ferenda).
- De lege lata beschreibt das geltende Recht (Lex lata) in Abgrenzung zu einem Rechtszustand, der erst durch Gesetzesänderung herbeigeführt werden müsste (Lex ferenda).
- Debet
- Debitor Schuldner
- Derelictio
- Desponsatio: Verlobung
- Diligentia quam in suis, Abkürzung für diligentia quam in suis rebus adhibere solet: "Sorgfalt wie in eigenen". Die Sorgfalt, wie man sie auch in eigenen Angelegenheiten aufbringt. Diese wird in bestimmten Ausnahmefällen als Fahrlässigkeitsmaßstab akzeptiert und führt dann regelmäßig zu einer geminderten Haftung, normiert in § 277 BGB.
- Do ut des: Ich gebe, damit du gibst - Die Abwicklung Zug um Zug
- Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgewährt werden muss): Diese Wendung leitet sich aus dem Rechtsgrundsatz ab, dass man seine Rechte bei Rechtsmissbrauch nicht durchsetzen kann; jedenfalls steht dem Schuldner die dolo agit Einrede zu. Vgl. auch exceptio doli.
- Dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est: gleichbedeutend mit dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est
- Dolos - vorsätzlich
- Dolus alternativus
- Dolus antecedens "(der Tat) vorangehender Vorsatz"
- Dolus directus "direkter oder unbedingter Vorsatz"
- Dolus eventualis "Eventual- oder bedingter Vorsatz"
- Dolus generalis "allgemeiner Vorsatz"
- Dolus subsequens "(der Tat) nachfolgender Vorsatz"
- Donatio inter virum et uxorem Schenkung unter Ehegatten. Diese Schenkungen waren nach römischem Recht grundsätzlich nichtig. Im mitteleuropäischen Recht war die Behandlung dann sehr unterschiedlich. Einige Länder hatten die über das gemeine Recht vermittelten römischen Rechtsregeln zur Schenkung unter Ehegatten übernommen und andere nicht.
E
[editar]- error in persona vel obiecto
- essentialia negotii
- et altera pars audiatur: auch die andere Seite soll angehört werden
- ex aequo et bono: nach Recht und Billigkeit
- ex ante: von vornherein, aus damaliger Sicht
- ex lege: kraft Gesetzes
- ex nunc: von nun an
- ex officio: von Amts wegen
- ex post: im nachhinein
- ex tunc: von damals an
- exceptio doli: Einrede der Arglist. Wer arglistig handelt, verdient keinen Rechtsschutz. Im deutschen BGB ist die exceptio doli der Sache nach in § 242 enthalten.
- expressis verbis: "ausdrücklich"
F
[editar]- Falsa demonstratio non nocet
- Falsus procurator: Vertreter ohne Vertretungsmacht
- Forum: bedeutet in der Rechtssprache meist "Gerichtsstand". Abgeleitet vom Forum als antiker öffentlicher Platzanlage, auf der unter anderem auch Gerichtsverhandlungen stattfinden konnten.
- Fur semper in mora: Der Dieb ist immer im Verzug.
- Furtum usus
G
[editar]I
[editar]- Ignorantia facti
- Ignorantia legis non excusat
- In dubio contra reum "Im Zweifel gegen den Reuigen/Angeklagten"
- In dubio mitius
- In dubio pro reo (Im Zweifel für den Reuigen/ Angeklagten): Tradierter Grundsatz der Strafrechtspflege, heute Bestandteil der in Art. 6 MRK verbrieften Unschuldsvermutung.
- In pari turpitudine melior est causa possidentis: Bei sittenwidrigem Verhalten beider Beteiligter ist die Rechtslage der besitzenden Partei die bessere, d.h. die Streitsache verbleibt bei dem gegenwärtigen Besitzer.
- In praeteritum non vivitur (In der Vergangenheit wird nicht gelebt): besagt, dass Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können. - Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Unterhaltsschuldner zuvor in Verzug gesetzt wurde.
- instrumenta sceleris zur Begehung einer Straftat gebrauchte Gegenstände / Instrumente, können in D eingezogen werden (§ 74 ff. StGB)
- Inter omnes: unter allen - Nicht nur für die beteiligen Parteien gültig, sondern für jedermann
- Inter partes: zwischen den Parteien - Nicht allgemein, sondern nur zwischen den Parteien gültig.
- Invitatio ad incertas personas
- Invitatio ad offerendum - Die Aufforderung, ein Angebot zu machen.
- Ipso iure
- Itio in partes
- Iudex a quo der Richter, von dem, d.h. der Rechtsfall abgegeben wird.
- Iudex ad quem der Richter, zu dem, d.h. ein Rechtsfall weiterverwiesen wird.
- Iudex non calculat (Der Richter rechnet nicht): Der Richter stellt die Aufteilung von Verfahrenskosten nach Bruchteilen fest, kalkuliert aber nicht die Kosten des Verfahrens selbst, das ist Aufgabe der Rechtspfleger.
- Iura novit curia (Der Richter kennt das Recht): Die Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits müssen lediglich den Tatsachenstoff für die Entscheidung beibringen, nicht aber die einschlägigen Rechtsnormen - diese dürfen sie als bekannt voraussetzen. Für ausländische Rechtsnormen schränkt § 293 ZPO diesen Grundsatz ein.
- Ius scripta vigilantibus est heißt soviel wie, dass das Recht für den Wachsamen geschrieben ist, man also selbst für die Wahrung seiner Rechte sorgen muss.
- Iusta causa traditionis
L
[editar]- Lex fori ("Recht des Gerichtsorts")
- Lex generalis
- Lex residiae
- Lex rei sitae("Recht am Orte, an dem die Sache belegen ist.") - Beschreibt einen Grundsatz des Internationalen Privatrechts (IPR), der besagt dass auf eine Sache immer das Recht des Staates anzuwenden ist in dem sich die Sache befindet.
- Lex specialis derogat legi generali (Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeinere): Auslegungsregel, die besagt, dass eine konkretere Regelung vor und anstatt der allgemeineren Regelung in Anwendung zu bringen ist.
- Longa manu traditio im Unterschied zur brevi manu traditio meint eine Besitzübertragung, bei der schon der Besitzende nur nach der Verkehrsanschauung Besitz innehat, nicht aber tatsächlichen Gewahrsam, wie etwa an den im Wald lagernden Baumstämmen, siehe § 854 Abs. 2 BGB.
- Lucidum intervallum Ein heller (wacher) Moment (des sonst Komatösen oder nicht Ansprechbaren]
- Lucrum ex re der verkörperte Sachwert; der aus der Sache herausziehbare Wert; erzielter Gewinn bei Veräußerung der Sache
- Lucrum ex negotio cum re der bloße Gebrauchswert einer Sache, d.h. erzielter Gewinn bei Verwertung der Sache
- Luxuria Bewusste Fahrlässigkeit! ("Na wenn schon!")
M
[editar]- Mandamus
- Mater semper certa, pater est, quem nuptiae demonstrant (die Mutter ist immer sicher, Vater ist, wen die Verheiratung (als solchen) bezeichnet.): bezogen auf die grundsätzliche Unsicherheit einer Vaterschaft im Gegensatz zur früher unzweifelhaften Mutterschaft.
- Minima non curat praetor (Um Kleinigkeiten kümmert das Gericht sich nicht).
N
[editar]- Nasciturus pro iam nato habetur Die Leibesfrucht wird dem bereits Geborenen gleichgestellt
- Nasciturus': das Geborenwerdende. Leibesfrucht, ungeborenes Kind (als Rechtssubjekt, z.B. im Erbrecht).
- Ne bis in idem (Nicht zweimal gegen dasselbe): Tradierter Grundsatz der Strafrechtspflege, beinhaltet das Verbot der doppelten Strafverfolgung (Verbot der Doppelbestrafung).
- Ne ultra petita (auch "Ne eat iudex ultra petita partium")
- Nemo iudex in causa sui: niemand sei Richter in eigener Sache - Unbefangenheitsgrundsatz
- Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet (Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat.)
- Nemo tenetur se ipsum accusare (Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen) - Zentraler Bestandteil des Strafverfahrensrecht - beinhaltet vor allem das Recht des Angeklagten oder Beschuldigten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen.
- Non ex regula ius sumatur, sed ex iure quod est regula fiat (Keine Regel ergibt das Recht, sondern aus dem Recht wird die Regel gebildet).
- Non liquet
- Nulla poena sine culpa: Keine Strafe ohne Schuld (Schuldprinzip)
- Nulla poena sine lege certa: Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz (Bestimmtheitsgebot)
- Nulla poena sine lege praevia: Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (Rückwirkungsverbot)
- Nulla poena sine lege scripta: Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz (Verbot der Bestrafung nach Gewohnheitsrecht)
- Nulla poena sine lege stricta: Keine Strafe ohne strenges (streng zu befolgendes) Gesetz (Analogieverbot)
- Nullum crimen, nulla poena sine lege: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz (Gesetzlichkeitsprinzip)
O
[editar]- Obiter dictum eine Entscheidung nicht tragende, nebenbei geäußerte Rechtsansicht
- offerta ad incertas personas: Angebot an unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis
- Omni modo facturus
P
[editar]- Pacta sunt servanda "An Verträgen ist festzuhalten."
- Pactum de non cedendo Vertragliches Abtretungsverbot
- Pactum de non petendo Stundungsvereinbarung
- Peius
- Per curiam
- Perpetuatio fori
- poenalisieren = unter Strafe stellen, von "poena" = "Strafe"
- Praeter legem
- Prima facie - auf den ersten Anschein
- Princepus legibus solutus - der Herrscher steht über dem Recht
- Privilegium de non appellando
- Privilegium de non evocando
- producta sceleris Aus einer Strafat hervorgebrachte "Früchte", können in D eingezogen werden (§ 74 ff. StGB), so z.B. ein gefälschter Kfz-Brief (§ 267 StGB)
- Protestatio facto contraria
Q
[editar]- Qui tacet consentire non videtur (Wer schweigt, scheint nicht zuzustimmen): Beschreibung eines allgemeinen Grundsatzes, wonach Schweigen eine Willenserklärung nicht ersetzen kann. Der Grundsatz erfährt Ausnahmen im Geschäftsverkehr der Kaufleute und nach den Regeln der Haftung für einen Rechtsschein, vgl. Willenserklärung.
- Quid pro quo: etwas für etwas - Was wird gegen Was getauscht?
- Quod non est in actis non est in mundo (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt): Was nicht vorgetragen ist und somit nicht zu den Akten gelangt ist, wird bei der richterlichen Entscheidung nicht berücksichtigt - gilt, wenn auch nur eingeschränkt, im Zivilprozess: Der Richter darf nicht selbst ermitteln, sondern muss dem Urteil nur das zugrunde legen, was die Parteien als Prozessstoff vortragen.
R
[editar]- Ratio legis
- Reformatio in peius
- Rei vindicatio
- Res iudicata
- Res nullius cedit occupanti (Herrenlose Sachen können angeeignet werden); siehe Aneignung, im deutschen BGB §§ 958-964 für bewegliche Sachen, § 928 II für Grundstücke.
- Reservatio mentalis unbeachtlicher Willensmangel (Mentalreservation)
- Restitutio in integrum Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
S
[editar]- Scire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem
- Se ut dominum gerere: sich wie der Eigentümer aufführen - Mit einer Sache verfahren, als sei man der Eigentümer, ohne es zu sein.
- Societas delinquere non potest (Deliktsunfähigkeit juristischer Personen).
- Sui generis
- Superficies solo cedit: Der Überbau folgt dem Boden (>ein Haus teilt das rechtliche Schicksal seines Grundstücks; Ausnahme (österreichisch): Superädifikate
T
[editar]- Titulus und modus
- Tutor in rem suam auctor fieri non potest
- Tutor rem pupilli emere non potest: Der Vormund kann von seinem Mündel nichts kaufen - grundsätzliches Verbot des Insichgeschäfts (Selbstkontrahierungsverbot, vgl. § 181 BGB)
U
[editar]- Ultima ratio "letzte (ultimative) Lösung"
- Ultra posse nemo obligatur: Niemand ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er kann.
- Ultra vires in Überschreitung der Befugnisse
V
[editar]- Venire contra factum proprium (handeln gegen frühere Tatsachen) - Verbot, sich zu seinem vorherigen Tun in Widerspruch zu setzen.
- Vis absoluta
- Vis compulsiva
- Volenti non fit iniuria (Dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht): Der Grundsatz besagt, dass die Einwilligung des Verletzten im Strafrecht die Rechtswidrigkeit des tatbestandlichen und damit unrechtmäßigen Verhaltens beseitigt.
Siehe auch
[editar]- Liste der actiones des Römischen Privatrechts
- Liste der condictiones des Römischen Privatrechts
- Liste lateinischer Redewendungen
Weblinks
[editar]- Lateinische Rechtsregeln und -begriffe (ZAP-Verlag)
- Juristenlatein via juratexte.de - Eine Auswahl häufig zitierter lateinischer Rechtsfloskeln (PDF-Format).
Texto en negrita